NSG – FFH – Nationalpark: alles Schutzkategorien, aber was sind die Unterschiede?

Naturschutzgebiete (NSG) gehören zu den am strengsten geschützten Gebieten. Ihre Zerstörung oder Veränderung ist untersagt. Im NSG werden Lebensräume und den darin wildlebenden Pflanzen- und Tierarten geschützt. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung in Naturschutzgebieten ist erlaubt, wenn sie dem Schutzziel nicht entgegensteht.

FFH-Gebiete (Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie)

In der Europäischen Union wurde 1992 beschlossen ein Schutzgebietsnetz (Natura 2000) aufzubauen, welches dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume dient. Dafür wurden verschiedene Richtlinien erlassen und in den einzelnen Ländern Schutzgebiete nach diesen Richtlinien erlassen. Ziel ist die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten.

Nationalpark

Nationalparks sind die wichtigsten Großschutzgebiete. Hier darf die Natur Natur sein und ihre eigenen Dynamiken und Gesetze entwickeln. Auf dem überwiegenden Flächenanteil darf der Mensch nicht eingreifen. Für viele wildlebende Pflanzen- und Tierarten stehen großflächige Rückzugsgebiete zur Verfügung, die dem Schutz der natürlichen Artenvielfalt dienen und die Natur zu einem Erlebnisraum für den Menschen machen.